Was gilt, wenn das Gericht Zwischenurteil und Aufhebung verbindet?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Ändert das Berufungsgericht ein abweisendes Urteil in ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs ab, darf es nicht zusätzlich die Aufhebung aussprechen. Ein dennoch beigesetzter Aufhebungsbeschluss gilt als nicht vorhanden. Ergeht das Zwischenurteil nur über einen Teil des strittigen Anspruchs, ist für den übrigen Teil ein Aufhebungsbeschluss dagegen zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Fällt das Berufungsgericht in Abänderung eines abweisenden Ersturteils ein Zwischenurteil, ist ein weiterer Ausspruch über die Aufhebung des Ersturteils verfehlt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier ohne Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass das Zwischenurteil nur über einen Teil des im Rechtsmittelverfahrens strittigen Anspruchs erging.OGH 10 Ob 77/18y, 23.10.2018
- Da mit einem Zwischenurteil kein Aufhebungsbeschluss verknüpft ist, kann auch keine Rechtsansicht zur Anspruchshöhe an das Erstgericht überbunden werden.OGH 10 Ob 2/18v, 20.02.2018
- Ergeht das Zwischenurteil hingegen nur über einen Teil des im Rechtsmittelverfahren strittigen Anspruchs, ist in Bezug auf das davon nicht erfasste Begehren selbstverständlich (auch) ein Aufhebungsbeschluss zulässig.OGH 4 Ob 89/10g, 13.07.2010
- Wird doch bereits durch das Ergehen des Zwischenurteils klargestellt, dass das Klagebegehren der Höhe nach noch nicht spruchreif ist. Der mit dem angefochtenen Zwischenurteil verknüpfte Zurückverweisungsbeschluss gilt als nicht beigesetzt, was durch einen deklarativen Beschluss klarzustellen ist.OGH 1 Ob 2/05h, 12.04.2005
- Ändert das Berufungsgericht ein klagestattgebendes Ersturteil über ein Geldleistungsbegehren in ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund ab, hebt es das angefochtene Urteil im Übrigen auf und verweist es die Rechtssache insoweit zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, so gilt der mit dem Zwischenurteil verknüpfte Aufhebungsbeschluss als nicht beigesetzt.OGH 1 Ob 9/05p, 22.02.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 10 Ob 2/18v, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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