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Was gilt, wenn das Gericht Zwischenurteil und Aufhebung verbindet?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Ändert das Berufungsgericht ein abweisendes Urteil in ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs ab, darf es nicht zusätzlich die Aufhebung aussprechen. Ein dennoch beigesetzter Aufhebungsbeschluss gilt als nicht vorhanden. Ergeht das Zwischenurteil nur über einen Teil des strittigen Anspruchs, ist für den übrigen Teil ein Aufhebungsbeschluss dagegen zulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Fällt das Berufungsgericht in Abänderung eines abweisenden Ersturteils ein Zwischenurteil, ist ein weiterer Ausspruch über die Aufhebung des Ersturteils verfehlt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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