Kann mein Verhalten als stillschweigende Zustimmung gelten?
betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer
Aus einem Verhalten darf nur dann auf eine Erklärung geschlossen werden, wenn es nach den üblichen Gewohnheiten eindeutig in eine bestimmte Richtung zu verstehen ist. Es darf kein vernünftiger Zweifel bleiben, dass die Person diese Rechtsfolge auch wirklich wollte. Gerichte gehen dabei besonders vorsichtig vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (101 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn waren. Eine konkludente Handlung darf nur angenommen werden, wenn sie nach den üblichen Gewohnheiten und Gebräuchen eindeutig in einer bestimmten Richtung zu verstehen ist. Es darf kein vernünftiger Grund übrig sein, daran zu zweifeln, dass der Wille, eine Rechtsfolge in einer bestimmten Richtung herbeizuführen vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Ableitung eines abstrakten Akzepts aus bloßen Zahlungen.OGH 6 Ob 75/24h, 18.06.2024
- hier: jahrelang kein Widerspruch gegen Bauarbeiten und nachträgliches VerhaltenOGH 4 Ob 169/23s, 26.04.2024
- Hier: vertretbare Ansicht des Berufungsgerichts, dass das Schweigen zum von einer Vertragspartnerin geäußerten Rechtsstandpunkt zum Bedeutungsgehalt eines Vertrags nicht als Zustimmung zu sehen ist, wobei der geäußerte Standpunkt einen bereits abgeschlossenen Vertrag abgeändert und diese Änderung die Interessen des Schweigenden spürbar beeinträchtigt hätte.OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024
- Hier: konkludente Austrittserklärung eines Arbeitnehmers.OGH 8 ObA 77/23s, 13.12.2023
- Hier: konkludente Austritts- oder Kündigungserklärung verneint.OGH 8 ObA 61/23p, 19.10.2023
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kündigung von Lizenzverträgen.OGH 10 Ob 26/14t, 25.11.2014
- Keine konkludente Vertragsübernahme etwa bei Übermittlung eines „neuen“ Mietvertrags an den Unternehmenserwerber.OGH 2 Ob 164/12z, 29.08.2013
- Hier: Widmungserklärung des Schuldners iSd § 1415 ABGB.OGH 3 Ob 113/13h, 17.07.2013
- Hier: Schlüssiger Dienstbarkeitsvertrag.OGH 5 Ob 253/12k, 16.07.2013
- Hier: Frage der Annahme einer einvernehmlichen Vertragsauflösung.OGH 1 Ob 17/12z, 22.06.2012
- Bei der Annahme der Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen gemäß § 863 ABGB ist Vorsicht geboten und ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 5 Ob 214/10x, 02.12.2010
- Aus der Tatsache, dass die Streitteile in einem anderen Geschäftsfall ausdrücklich die Anwendung von Ö-Normen vereinbart haben, kann nicht zwingend geschlossen werden, dass auch im gegenständlichen die Ö-Normen zugrunde zu legen sind.OGH 4 Ob 197/05g, 24.01.2006
- Es darf kein vernünftiger Grund bestehen, an einem Willensentschluss desjenigen, der ein bestimmtes Verhalten gesetzt hat, zu zweifeln.OGH 6 Ob 177/98t, 22.04.1999
- Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens - und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit - gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb als schlüssig zugesichert. Kaufinteressenten müssen nach der redlichen Verkehrssitte nicht damit rechnen, daß an einem im gewerblichen Handel zum Kauf angebotenen, rund zweieinhalb Jahre alten Kraftfahrzeug etwas weniger als neuneinhalb Jahre alte Reifen montiert sein würden.OGH 1 Ob 414/97g, 19.05.1998
- Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vertrag durch schlüssige Handlungen zustande gekommen ist, muß das gesamte Verhalten der Vertragsteile berücksichtigt werden.OGH 4 Ob 513/92, 25.02.1992
- Hier: Die Frage, ob sich ein Ehemann, der Unterhaltszahlungen ohne förmliche Verpflichtung leistete, auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichten wollte, wurde verneint.OGH 10 ObS 147/89, 23.05.1989
- Hier: Für Konkludenz ist ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 8 Ob 678/86, 23.04.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013947 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 101.
- OGH 8 Ob 49/26b, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 32/25h, 17.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 74/25b, 23.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 34/25h, 16.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 54/24z, 17.12.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 4 ob 182/23b, 26.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 169/23s, 26.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 75/24v, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Eindeutigkeit stillschweigender Erklärungen
Verfahrensrecht · Stillschweigende Zustimmung als Rechtsfrage
Vertragsrecht · Stillschweigende Zustimmung öffentlicher Stellen
Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Vertrag durch schlüssiges Verhalten