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Wird mir ein Abzug für das Alter der Sache angerechnet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Bei Sachen, die nur Ihnen persönlich nützen, gibt es keinen Marktwert; der Wert richtet sich dann nach den Kosten der Neuherstellung. Der sonst übliche Abzug für die bisherige Abnützung ist hier nicht allgemein anwendbar. Er kommt nur in Betracht, wenn die neue Sache Ihnen tatsächlich sicher länger nützt als die beschädigte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bei einer ausschließlich für den individuellen Gebrauch geeigneten, niemanden anderen als dem Geschädigten dienlichen Sache mangelt es zwangsläufig an einem Verkehrswert. In diesem Falle bestimmt sich der gemeine Wert zwar grundsätzlich nach den Herstellungskosten, in der Frage ihres Ersatzes durch den Schädiger ist aber die Judikatur, wonach bei der Berechnung des gemeinen Wertes einer gebrauchten Sache für die vor ihrer Beschädigung erfolgte Abnützung - und somit im Verhältnis zu jener der neuen Sache nur noch kürzeren zukünftigen Benützungsmöglichkeit - ein angemessener Abzug von den Kosten ihrer Neuherstellung vorzunehmen ist (SZ 35/87; 37/165; JBl 1982,601 ua), nicht allgemein anwendbar. Es kommt nämlich darauf an, ob die neue Sache dem Beschädigten tatsächlich mit Sicherheit eine längere Brauchbarkeit bietet als die beschädigte, gebrauchte Sache noch geboten hätte und ihr nur für ihn gegebener Wert aus diesem Grunde jedenfalls entsprechend größer ist als jener der gebrauchten Sache im Zeitpunkt ihrer Beschädigung (hier: Zahnbrücke).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Abzug neu für alt beim Schadenersatz

Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.

günstig für Schädiger Ersatz für eine zerstörte Sache

Ersetzt wird der gemeine Wert der zerstörten Sache, nicht der Preis eines neuen Ersatzstücks. Auf den Herstellungswert kommt es erst an, wenn feststeht, dass es für solche Gegenstände keinen Wert am Markt gibt, etwa weil sie nicht gehandelt werden oder ein Ankauf unzumutbar wäre. Vorrangig sollen Sie sich eine entsprechende Sache wieder anschaffen können.

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