Wird mir ein Abzug für das Alter der Sache angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beschädigte soll dadurch in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen.OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024
- Hier: Ersatzvornahme von Fenster-Türen-Elementen durch Dritte. Durch die Erfüllung des vertraglich Geschuldeten gegenüber dem Endkunden wurde von der beklagten Herstellerin kein (bezifferbarer) Vorteil behauptet und bewiesen.OGH 4 Ob 185/22t, 31.01.2023
- Hier: Es kommt in erster Linie auf die (Rest‑)Lebensdauer der beschädigten und der erneuerten Sache und nicht auf die „Restlebenszeit“ des Eigentümers an.OGH 8 Ob 67/20s, 28.09.2020
- Dem Geschädigten steht es frei, sich zur Schadensbehebung geeigneter Fachleute zu bedienen, womit ein rechnerischer Schaden in der Höhe eintritt, die dem angemessenen Honorar des betreffenden Dritten entspricht.OGH 1 Ob 37/12s, 22.06.2012
- Die Beurteilung, ob ein Abzug „neu für alt" entsprechend einer verhältnismäßigen Abnützungsquote gerechtfertigt ist, bestimmt sich nach den konkreten Besonderheiten des Einzelfalls.OGH 2 Ob 234/05h, 07.02.2007
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- Hier: Das beschädigte Bauwerk (Kellergewölbe) war ungeachtet seines Alters (100 Jahre) in einem relativ guten Erhaltungszustand und hätte einer Nutzung über einen Zeitraum von weiteren 100 Jahren stand gehalten; besondere Reparaturmaßnahmen waren nicht zu erwarten gewesen: Abzug „neu für alt" verneint.OGH 2 Ob 234/05h, 07.02.2007
- Hier: Verlängerung der Lebensdauer des sanierten Flachdaches um Jahre.OGH 5 Ob 292/05k, 20.04.2006
- Hier: Neuverlegung eines Kanals.OGH 2 Ob 159/98s, 25.06.1998
- Ein Abzug "neu für alt" setzt eine dem schadenersatzrechtlichen Ausgleichsgedanken widersprechende Bereicherung des Geschädigten voraus und ist nicht schon immer dann vorzunehmen, wenn nach Zerstörung einer alten Sache eine neue hergestellt werden muss.OGH 2 Ob 159/98s, 25.06.1998
- Hier: Ersatz für einen teilweise zerstörte Fichtenhecke.OGH 8 Ob 35/87, 19.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 3 Ob 158/25v, 23.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 115/23d, 17.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 116/21s, 29.09.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.
Ersetzt wird der gemeine Wert der zerstörten Sache, nicht der Preis eines neuen Ersatzstücks. Auf den Herstellungswert kommt es erst an, wenn feststeht, dass es für solche Gegenstände keinen Wert am Markt gibt, etwa weil sie nicht gehandelt werden oder ein Ankauf unzumutbar wäre. Vorrangig sollen Sie sich eine entsprechende Sache wieder anschaffen können.