Zum Inhalt springen

Müssen alle Miteigentümer am Verfahren über meinen Umbau teilnehmen?

günstig für Antragsteller betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Nein. Soll nur die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, müssen jene, die bereits zugestimmt haben, am Verfahren nicht beteiligt werden. Die gegen die übrigen Miteigentümer ergangene Entscheidung kann für sich rechtskräftig werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung ist einer gesonderten Rechtskraft fähig.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtskraft abweisender Grundbuchsbeschlüsse

Nein. Weist das Grundbuchsgericht einen Antrag ab, wird diese Entscheidung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verbindlich. Diese Wirkung trifft aber nur die am Grundbuchsverfahren Beteiligten, nicht jeden Dritten.

günstig für Antragsgegner Zustellung an alle Beteiligten

Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Genehmigung einer Änderung am Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum · Zustimmung zu Änderungen der Wohnung
Wohnungseigentum · Fehlende Zustimmung eines Miteigentümers
Wohnungseigentum · Gerichtliche Genehmigung einer Wohnungsänderung
Verfahrensrecht · Alle Miteigentümer im Verfahren