Müssen alle Miteigentümer am Verfahren über meinen Umbau teilnehmen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 19/16d, 18.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
- WEG 2002 § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Weist das Grundbuchsgericht einen Antrag ab, wird diese Entscheidung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verbindlich. Diese Wirkung trifft aber nur die am Grundbuchsverfahren Beteiligten, nicht jeden Dritten.
Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.