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Wie wird ein gemeinsames Haus in Wohnungen aufgeteilt?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Erben, Wohnungseigentümer
Nach dem Urteil über die Teilung wird die nähere Art der Teilung im folgenden Exekutionsverfahren mit allen Beteiligten verhandelt und durch Beschluss festgelegt; dazu gehört auch die Festsetzung der Nutzwerte. Nicht alle allgemeinen Teilungsregeln gelten dabei, wohl aber jene, dass die Teilung jedem Beteiligten gerecht werden muss, sowie jene über die Eintragung im Grundbuch und über Rechte Dritter.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

In dem auf das Teilungsverfahren folgenden Exekutionsverfahren ist die nähere Art der Teilung mit den Parteien kontradiktorisch zu verhandeln und ein rechtsgestaltender Teilungsbeschluss zu fassen, wobei die konkrete Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum auch eine Parifizierung der Liegenschaft voraussetzt. Wenn es auch zutrifft, dass ein guter Teil der Regeln der §§ 841 bis 853 ABGB auf die Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum nicht anwendbar ist, gilt das Gegenteil etwa für die Verpflichtung, die Teilung gemäß § 841 zweiter Satz ABGB zur Zufriedenheit eines jeden Sachgenossen vorzunehmen, für die Verbücherung nach § 846 ABGB und die Berücksichtigung der allfälligen Rechte Dritter nach §§ 847 f ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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