Kann das Höchstgericht meinen Geisteszustand noch überprüfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Erben, Angehörige
Nur zum Teil. Welche Umstände und persönlichen Eigenschaften bei der Abgabe der Erklärung vorlagen, stellen die unteren Gerichte fest; das wird nicht mehr nachgeprüft. Ob die Erklärung deshalb im vollen Gebrauch der Vernunft abgegeben wurde, ist dagegen eine Rechtsfrage und kann überprüft werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die tatsächlichen Umstände und persönlichen Eigenschaften im Zeitpunkt der Abgabe einer Willenserklärung sind tatsächlicher Natur und irrevisibel. Die Schlussfolgerung, ob auf Grund dieser Umstände die Erklärungen des Revisionswerbers im vollen Gebrauch der Vernunft (§ 865 ABGB) abgegeben wurden, ist hingegen Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Feststellung eines geistigen Gebrechens ist eine irrevisible Tatfrage.OGH 9 ObA 284/99a, 01.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
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