Darf ich etwas sagen, wenn ein anderes Gericht zuständig werden soll?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Nein. Im Verfahren über die Übertragung an ein anderes Gericht ist keine Antwort auf den Rekurs vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um ein zweiseitiges Rechtsmittelverfahren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Das Delegierungsverfahren ist kein zweiseitiges Rekursverfahren im Sinne des § 521a ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Rekursverfahren nach § 521a ZPO idF der ZVN 2009 ist zweiseitig.OGH 4 Ob 194/10y, 09.11.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 141/23a, 20.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Anfechtung einer Delegierung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen abgelehnte Übertragung
Verfahrensrecht · Übertragung an ein anderes Gericht
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen eine Delegierung
Verfahrensrecht · Delegierung nach Ende des Verfahrens