Kann ich es bekämpfen, wenn mein Antrag auf Gerichtswechsel scheitert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidungen des Oberlandesgerichts in Delegierungsfragen, die in Wahrnehmung einer erstgerichtlichen Funktion ergingen, sind ungeachtet des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des §528 Abs1 ZPO bekämpfbar, soweit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofs nicht der Anfechtungsausschluss des §519 ZPO entgegensteht.OGH 8 ObA 29/08k, 28.04.2008
- Hier: Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG.OGH 1 Ob 2194/96w, 26.07.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 28.
- OGH 1 Ob 141/23a, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 35/20t, 25.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Gegen eine Nichtentscheidung gibt es grundsätzlich kein Rechtsmittel; bekämpfen können Sie nur eine tatsächlich getroffene Entscheidung. Ein Fehler in der Ausfertigung eines Beschlusses macht diesen aber nicht zu einer Nichtentscheidung.