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Wird die Familienbeihilfe beim Unterhalt mitgerechnet?

betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Die Familienbeihilfe gehört nur dann zur Grundlage der Unterhaltsbemessung, wenn sie für genau jenes Kind gewährt wird, das den Unterhalt fordert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Familienbeihilfe ist nur dann ein Teil der Bemessungsgrundlage, wenn sie für das unterhaltsfordernde Kind gewährt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047467 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 38.

Im Gesetz

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