Wird die Familienbeihilfe beim Unterhalt mitgerechnet?
betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Die Familienbeihilfe gehört nur dann zur Grundlage der Unterhaltsbemessung, wenn sie für genau jenes Kind gewährt wird, das den Unterhalt fordert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Familienbeihilfe ist nur dann ein Teil der Bemessungsgrundlage, wenn sie für das unterhaltsfordernde Kind gewährt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Familienbonus Plus ist als echter Steuerabsetzbetrag nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 4 Ob 150/19s, 11.12.2019
- Beim Kinderzuschuss ist es sachgerecht, diesen in Befolgung der Zweckwidmung nur dann dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen einzurechnen, wenn die Zahlung für das Kind gewährt werde, für dessen Unterhalt zu bemessen ist.OGH 2 Ob 220/04y, 04.11.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047467 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 38.
- OGH 5 Ob 187/23w, 27.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 127/19s, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 187/19i, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 139/19y, 22.08.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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