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Muss ich die Familienbeihilfe an mein Kind weitergeben?

günstig für betreuender Elternteil betrifft Eltern, betreuende Elternteile, unterhaltsberechtigte Kinder
Nein. Die Familienbeihilfe gilt als Einkommen jener Person, die das Kind tatsächlich betreut. Sie muss dem Kind nicht unmittelbar ausbezahlt werden, ist aber für dessen Unterhalt zu verwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 07.05.2019 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Familienbeihilfe hat (seit 01.01.1978) den Charakter einer Betreuungshilfe und stellt in diesem Sinn ein Einkommen derjenigen Person dar, die diese Betreuung tatsächlich leistet, ohne dass der Betrag der Familienbeihilfe unmittelbar dem Kind zuzuwenden wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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