Muss ich die Familienbeihilfe an mein Kind weitergeben?
günstig für betreuender Elternteil betrifft Eltern, betreuende Elternteile, unterhaltsberechtigte Kinder
Nein. Die Familienbeihilfe gilt als Einkommen jener Person, die das Kind tatsächlich betreut. Sie muss dem Kind nicht unmittelbar ausbezahlt werden, ist aber für dessen Unterhalt zu verwenden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 07.05.2019 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Familienbeihilfe hat (seit 01.01.1978) den Charakter einer Betreuungshilfe und stellt in diesem Sinn ein Einkommen derjenigen Person dar, die diese Betreuung tatsächlich leistet, ohne dass der Betrag der Familienbeihilfe unmittelbar dem Kind zuzuwenden wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berücksichtigung der Familienbeihilfe beim Ersatzanspruch des Scheinvaters nach § 1042 ABGB.OGH 4 Ob 46/13p, 17.04.2013
- Dies unterscheidet die Familienbeihilfe vom Pflegegeld, welches der Finanzierung des pflegebedingten Mehraufwands dient.OGH 8 Ob 50/10a, 25.01.2011
- Die Familienbeihilfe dient gemäß § 1 FamLAG der Herbeiführung eines Lastenausgleichs im Interesse der Familie und soll die Pflege und Erziehung des Kindes als Zuschuss erleichtern sowie die mit dessen Betreuung verbundenen Mehrbelastungen - zumindest zum Teil - ausgleichen. Mit der Familienbeihilfe verfolgt der Staat den doppelten Zweck, einerseits den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und gleichzeitig die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht zu entlasten.OGH 8 Ob 27/09t, 30.07.2009
- Der Oberste Gerichtshof hat nicht den Schluss gezogen, dass das auswärts lebende unterhaltsberechtigte Kind die Herausgabe der Familienbeihilfe verlangen könnte.OGH 6 Ob 299/98h, 18.12.1998
- Betreuungsbeihilfe, die in diesem Sinn ein Bestandteil des Einkommens des Bezugsberechtigten ist, den er allerdings für den Unterhalt des Kindes zu verwenden hat.OGH 2 Ob 19/90, 11.07.1990
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- Wird die Bezugsberechtigung für die Familienbeihilfe geändert, kommt sie aber nach wie vor jenem gemeinsamen Haushalt zu, in dem die Kinder betreut werden, so beeinflusst dieser Wechsel nicht das Ausmaß der Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander.OGH 8 Ob 586/84, 06.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 10 Ob 30/19p, 07.05.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 166
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