Ist der Nutzwert dasselbe wie der Verkehrswert?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Miteigentümer
Nein. Der Verkehrswert bewertet Ihre Wohnung gleichsam von außen und für sich allein. Der Nutzwert ist dagegen ein hausinterner Wertmesser, der sich aus dem Vergleich Ihrer Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit mit den anderen Objekten desselben Hauses ergibt. Die beiden Werte haben ganz unterschiedliche Funktionen.
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Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 26.05.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Der Nutzwert eines WE-Objekts ist schon vom Ansatz her nicht mit dem Verkehrswert desselben vergleichbar und hat auch eine ganz andere Funktion als jener. Der Verkehrswert stellt gleichsam eine isolierte "Außenbewertung" des Objekts dar, wohingegen es sich beim Nutzwert um einen gebäudeimmanenten Wertmesser, also um eine aus dem Vergleich etwa der konkreten Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit mit anderen WE-Objekten des Hauses erfließende Maßzahl handelt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vermietung hat keinen Einfluss auf die Nutzwertfestsetzung.OGH 2 Ob 36/20p, 26.05.2020
- Hier: EV zur Sicherung der Durchsetzung eines Teilungsurteils.OGH 2 Ob 36/20p, 26.05.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 36/20p, 26.05.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 2 · Begriffsbestimmungen
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