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Zählt bei meiner Liegenschaft der Einheitswert oder der Marktpreis?

betrifft Grundeigentümer, Erben, Käufer, Verkäufer
Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der Marktpreis, und nicht jener Einheitswert, der für Steuern und andere öffentliche Abgaben gilt. Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einem Verkauf im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielt werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Als gemeiner Wert einer Liegenschaft ist nicht der für verschiedene Steuern oder andere öffentliche Abgaben maßgebende Einheitswert, sondern gemäß § 305 ABGB der Verkehrswert anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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