Was muss der Betrieb dem Betriebsrat zur Verfügung stellen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 17.01.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Rahmen des PBVG hat eine Finanzierung der Geschäftsführungskosten nach § 47 PBVG zu erfolgen. Auch die Kosten der Führung von Verfahren durch die Personalvertretungsorgane sind unabhängig von den Kostentragungsregelungen in den jeweiligen Verfahren als Teil der Geschäftsführungskosten vom Betriebsinhaber zu tragen.OGH 9 ObA 7/21a, 28.07.2021
- Hier: § 47 PBVG.OGH 9 ObA 7/21a, 28.07.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 ObA 2/23x, 17.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 72 · Beistellung von Sacherfordernissen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Betriebsinhaber führt und leitet den Betrieb grundsätzlich allein; die Belegschaft ist nur dort zu beteiligen, wo das Gesetz es vorsieht. Die allgemeine Auskunftspflicht gegenüber dem Betriebsrat entsteht erst, wenn dieser ausreichend konkret danach verlangt. Die Informationsrechte sollen der Belegschaft ermöglichen, auf betriebliche Entwicklungen zu reagieren und Vorschläge zu erstatten.
Für Ihre Tätigkeit als Betriebsratsmitglied müssen Sie beim Betriebsinhaber um die nötige Freizeit ansuchen. Dabei geben Sie in groben Zügen den Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit an. Das ist eine Abmeldung samt Information und kein Antrag; in größeren Betrieben darf dafür auch ein Formular verlangt werden.