Kann während des Streits ein vorläufiger Verwalter bestellt werden?
günstig für Hausverwalter betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Eigentümergemeinschaft
Nein. Solange ein Verfahren über die Anfechtung des Beschlusses zur ordentlichen Kündigung des Verwalters läuft, kann kein vorläufiger Verwalter bestellt werden. Voraussetzung dafür wäre, dass endgültig feststeht, dass kein Verwalter vorhanden ist. Die Mehrheit kann aber auch schon vor dem endgültigen Ausgang der Anfechtung einen neuen Verwalter bestellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die ordentliche Kündigung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG 2002 bestellt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das endgültig feststehende Fehlen eines Verwalters ist ein Tatbestandselement der Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 23 WEG. Vom Mehrheitswillen getragen kann auch vor einem endgültigen Scheitern einer Beschlussanfechtung ein neuer Verwalter bestellt werden.OGH 5 Ob 65/09h, 28.04.2009
- Hier: Schuldbefreiende Zahlungen der Wohnungseigentümer während des Verfahrens auf Anfechtung der Verwalterkündigung auf das Konto gemäß § 20 Abs 6 WEG 2002.OGH 5 Ob 277/05d, 04.04.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 204/17m, 13.03.2018
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 23 · Vorläufiger Verwalter
- WEG 2002 § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- WEG 2002 § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
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