Welches Gericht entscheidet, wenn mehrere Behörden Fehler gemacht haben?
betrifft Kläger, Geschädigte, Bürger
Zuerst muss geklärt werden, welcher Staatsgewalt jeder einzelne Vorwurf zuzurechnen ist, und bei Gerichten, ob es um Höchstgerichte oder um Unterinstanzen geht. Erst dann steht fest, ob das angerufene Gericht für alle Vorwürfe zuständig ist. Reicht seine Zuständigkeit für einzelne Vorwürfe nicht, wird die Klage insoweit zurückgewiesen.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Bei einem auf Verstöße verschiedener Staatsgewalten, Behörden und/oder Gerichte gegründeten Staatshaftungsanspruch muss nach den geltenden Bestimmungen über die Zuständigkeit abgegrenzt werden, welcher Staatsgewalt das behauptete einzelne Fehlverhalten zuzurechnen ist; bei Zuordnung zum „Vollzug“ muss unterschieden werden, ob es sich um gegen Höchstgerichte gerichtete Vorwürfe oder um das Verhalten der Unterinstanzen handelt. Erst dann lässt sich beurteilen, ob das angerufene Gericht zur Beurteilung aller geltend gemachten Vorwürfe zuständig ist. Soweit seine Zuständigkeit – sei es auch nur für einzelne der behaupteten Verstöße, weil daraus abgeleitete Ansprüche eben in die Beurteilung eines anderen Gerichts fallen – überschritten ist, ist die Klage zurückzuweisen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131401 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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