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Gilt ein Zugeständnis der Gegenseite auch noch vor dem Höchstgericht?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Was die Gegenseite im Verfahren erster Instanz ausdrücklich zugestanden hat, können Sie auch noch in dritter Instanz für sich verwerten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Verwertung eines im Verfahren erster Instanz erfolgten Zugeständnisses kann auch noch in dritter Instanz erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040083 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 28.

Im Gesetz

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