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Muss der Hersteller zahlen, obwohl der Arbeitgeber den Lohn fortzahlte?

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Ja. Dass Ihr Arbeitgeber den Lohn weiterbezahlt hat, entlastet den Hersteller eines fehlerhaften Produkts nicht. Seine Ersatzpflicht bleibt bestehen, der Schaden wird ihm gegenüber trotzdem geltend gemacht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Teilurteil über Entgelt

Ja. Zwischen Ihren Entgeltansprüchen und einer Schadenersatzforderung des Arbeitgebers besteht kein rechtlicher Zusammenhang, auch wenn der Schaden bei der Arbeit entstanden ist. Das Gericht kann Ihnen das Entgelt daher mit einem Teilurteil zusprechen und über die Gegenforderung später entscheiden. Das gilt auch bei behauptetem Vorsatz.

günstig für Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick darauf und bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dadurch gewahrt, ergibt sich aus dem Gesetz keine Beschränkung auf das laufende Arbeitsjahr. Ihr Anspruch endet also nicht schon zu jenem Zeitpunkt, an dem das bei der Beendigung laufende Arbeitsjahr geendet hätte.

Verwandte Fragen

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