Muss der Hersteller zahlen, obwohl der Arbeitgeber den Lohn fortzahlte?
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Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 69/21m, 25.05.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zwischen Ihren Entgeltansprüchen und einer Schadenersatzforderung des Arbeitgebers besteht kein rechtlicher Zusammenhang, auch wenn der Schaden bei der Arbeit entstanden ist. Das Gericht kann Ihnen das Entgelt daher mit einem Teilurteil zusprechen und über die Gegenforderung später entscheiden. Das gilt auch bei behauptetem Vorsatz.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick darauf und bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dadurch gewahrt, ergibt sich aus dem Gesetz keine Beschränkung auf das laufende Arbeitsjahr. Ihr Anspruch endet also nicht schon zu jenem Zeitpunkt, an dem das bei der Beendigung laufende Arbeitsjahr geendet hätte.