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Kann ich die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts bekämpfen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Bewertet das Berufungsgericht den Streitgegenstand, ist dieser Ausspruch unanfechtbar und bindet auch den Obersten Gerichtshof. Etwas anderes gilt nur, wenn zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden, gar nicht zu bewerten gewesen wäre oder die Bewertung offenkundig weit daneben liegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (138 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1954)

Unanfechtbarkeit der Bewertung durch das Berufungsgericht nach § 500 Abs 2 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 138.

Im Gesetz

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