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Welches Land bestimmt, wie mein Prozess weitergeht?

betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Läuft in einem Land ein Rechtsstreit und wird über eine Partei im Ausland ein Insolvenzverfahren eröffnet, so richtet sich nach dem Recht jenes Landes, in dem der Prozess anhängig ist, ob er ausgesetzt oder fortgeführt wird. Nach diesem Recht beurteilen sich auch die Folgen davon, dass der Schuldner nicht mehr frei verfügen darf und ein Verwalter einschreitet.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Das Recht des Mitgliedstaates, in dem das Verfahren anhängig ist (lex fori), bestimmt unter anderem die Frage der Aussetzung oder Fortführung des Rechtsstreits und prozessuale Änderungen, die sich durch die Aufhebung oder Einschränkung der Verfügungsgewalt des Schuldners und das Einschreiten des Verwalters ergeben können. Verordnung (EG) Nr 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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