Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Ablehnung zurückgewiesen wird?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
An das nächsthöhere Gericht. Lehnen Sie Richter des Rechtsmittelsenats eines Landesgerichts ab und wird Ihre Ablehnung zurückgewiesen, geht der Rekurs an das Oberlandesgericht, nicht an den Obersten Gerichtshof.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Gemäß § 4 JN geht der Rechtszug gegen die in erster Instanz von den Landesgerichten gefällten Beschlüsse in zweiter Instanz an die Oberlandesgerichte (und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof). Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Zurückweisung einer Ablehnung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Der Rechtszug gegen die Zurückweisung der Ablehnung von Richtern des Rechtsmittelsenats eines Gerichtshofes erster Instanz geht daher an das Oberlandesgericht und nicht an den Obersten Gerichtshof.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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