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Darf eine Disziplinarkommission über meine Entlassung mitentscheiden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass eine Disziplinarkommission als Dritte über die Entlassung entscheidet und das Entlassungsrecht des Arbeitgebers damit eingeschränkt wird. Die Grenze liegt dort, wo die Entscheidung dieser Kommission im Kernbereich des Entlassungsrechts offensichtlich unrichtig ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht kann die Disziplinarkommission als "Dritter" mit der Konkretisierung bestimmter Rechte des Arbeitgebers betraut werden kann. Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die DisziplinarO ist daher zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassungsfrist bei Unternehmen

Bei Firmen und anderen Organisationen dauert eine Entscheidung länger als bei einer einzelnen Person. Verzögerungen werden anerkannt, wenn sie sachlich begründet sind. Muss zuvor ein Disziplinarverfahren geführt werden und wird dieses sofort und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt, ist die Entlassung nicht verspätet.

günstig für Arbeitgeber Zuständiger Dienststellenausschuss bei Kündigung

Zuständig ist der Dienststellenausschuss jener Dienststelle, deren Leiter die Kündigung ausspricht. Geht die Kündigung von einem anderen Dienststellenleiter aus, hat dieser Ausschuss kein Mitwirkungsrecht.

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