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Darf mich mein Arbeitgeber ohne Disziplinarverfahren entlassen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Nein, im Zweifel nicht. Sieht der Kollektivvertrag die Entlassung als Disziplinarstrafe vor, darf der Arbeitgeber daneben nicht einfach eine gewöhnliche Entlassung aussprechen. Er muss das vorgesehene Verfahren einhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der Arbeitgeber darf auch dann, wenn die Disziplinarordnung eines Kollektivvertrages die Entlassung als Disziplinarstrafe vorsieht, im Zweifel daneben nicht auch noch eine "schlichte", nicht an die vorherige Durchführung eines Disziplinarverfahrens gebundene Entlassung aussprechen (so aber Tomandl RdW 1983,112, Spielbüchler, Grundlagen eines betrieblichen Disziplinarstrafrechtes, DRdA 1970,7 ff, 20).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassungsfrist bei Unternehmen

Bei Firmen und anderen Organisationen dauert eine Entscheidung länger als bei einer einzelnen Person. Verzögerungen werden anerkannt, wenn sie sachlich begründet sind. Muss zuvor ein Disziplinarverfahren geführt werden und wird dieses sofort und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt, ist die Entlassung nicht verspätet.

günstig für Arbeitgeber Entlassung während eines Strafverfahrens

Ja. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob und wann er sich aus dem Verlauf eines Strafverfahrens die Überzeugung bildet, dass schon die bisherigen Ergebnisse eine Entlassung rechtfertigen. Er muss aber nicht auf eine ungeprüfte Anschuldigung hin entlassen, sondern darf sich zunächst Klarheit verschaffen.

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