Bekomme ich Geld zurück, wenn ich die Reparatur selbst verhinderte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vereitelt der Besteller durch von ihm veranlasste Maßnahmen die ursprünglich mögliche Verbesserung derart, dass die danach noch mögliche Verbesserung das etwa Fünffache kostet, kann er sich auf die von ihm herbeigeführte „Unmöglichkeit“ der Verbesserung nicht berufen.OGH 6 Ob 77/12k, 22.06.2012
- Es muss eine realistische Chance der „zweiten Andienung" bestehen.OGH 8 Ob 14/08d, 16.06.2008
- Der Übergeber soll also grundsätzlich eine „zweite Chance" haben, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.OGH 8 Ob 14/08d, 16.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 8 Ob 36/24p, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 58/22y, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 116/21s, 29.09.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einem Mangel hat die Verbesserung durch den Übergeber Vorrang. Beheben Sie den Mangel voreilig selbst, sollen Sie deshalb aber nicht endgültig mit den gesamten Kosten belastet bleiben. Das war nicht die Absicht des Gesetzgebers.
Preisminderung und Rückabwicklung kommen nur ausnahmsweise in Betracht. Sie setzen voraus, dass der verbliebene Mangel nicht bloß geringfügig ist und Ihnen eine Verbesserung durch den Übergeber nicht mehr zumutbar ist. Das ist etwa der Fall, wenn er nicht in angemessener Frist repariert oder die Behebung für Sie mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre.