Kann ich Abrechnung verlangen, wenn jemand mein Fischereirecht nutzt?
günstig für Fischereiberechtigter betrifft Fischereiberechtigte, Grundeigentümer, Nutzer
Ja. Wer aus der Nutzung Ihres Fischereirechts einen Vorteil zieht, schuldet Ihnen einen Ausgleich in Geld. Sie können von ihm auch Rechnung verlangen, damit Sie die Höhe dieses Anspruchs beziffern können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog § 1039 ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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