Muss mir jemand abrechnen, der meine Sache unredlich nutzte?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Geschädigte, Erben, Unternehmer
Wenn Sie etwas zurückfordern, weil der Grund für das Behalten weggefallen ist, und dabei Ansprüche gegen den unredlichen Besitzer geltend machen, steht Ihnen auch ein Anspruch auf Rechnungslegung zu. Der unredliche Besitzer wird nämlich wie jemand behandelt, der bewusst ein fremdes Geschäft für sich geführt hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ein Bereicherungsgläubiger, der die condictio causa finita erhebt und Ansprüche gemäß § 335 ABGB geltend macht, hat einen Rechnungslegungsanspruch, zumal der unredliche Besitzer ein unechter Geschäftsführer ohne Auftrag ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Reparaturkostenvorschuss.OGH 5 Ob 94/13d, 28.08.2013
- Zur Frage nach einem Rechnungslegungsanspruch des Gläubigers eines Verwendungsanspruchs. (vgl. dazu schon 7 Ob 746/83)OGH 1 Ob 82/05y, 31.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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