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Kann ich Geld verlangen, wenn jemand mein Recht ausnützt?

günstig für Berechtigter betrifft Eigentümer, Rechteinhaber, Unternehmer, Nutzer ohne Vertrag
Wer eine fremde Sache ohne Rechtsgrund zum eigenen Vorteil nutzt und sich dabei nicht auf eine Leistung des Berechtigten stützen kann, muss den Vorteil herausgeben. Sache ist dabei weit zu verstehen. Erfasst sind auch geistige Güter, die dem Berechtigten kraft eines Ausschließungsrechts wirtschaftlich zustehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der allgemeine Bereicherungsanspruch gemäß § 1041 ABGB richtet sich gegen denjenigen, der eine fremde Sache ohne Rechtsgrund zum eigenen Vorteil benützt und sich dabei im Einzelfall nicht auf eine Leistung des Eigentümers oder sonst Berechtigten stützen kann. "Sache" ist im weiteren Sinn des § 285 ABGB zu verstehen; umfasst auch die sogenannten "Immaterialgüter", welche kraft des dem Berechtigten von der Rechtsordnung eingeräumten Ausschließungsrechts eine wirtschaftliche Verwertung zum Nutzen des Inhabers zulassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 29.

Im Gesetz

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