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Was muss ich beweisen, wenn ich mich gegen Einwirkungen wehre?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Gemeinden
Sie müssen nachweisen, dass Ihnen das Grundstück gehört und dass die Einwirkung tatsächlich stattfindet. Dass sie zulässig ist, muss der Nachbar beweisen. Bleibt offen, ob überhaupt etwas auf Ihr Grundstück gelangt ist, geht das zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 364 Abs 2 ABGB hat der Kläger sein Eigentumsrecht und die Einwirkung zu beweisen, der Beklagte hingegen die Zulässigkeit seiner Einwirkung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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