Wer muss was beweisen, wenn jemand mein Grundstück nutzt?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Kläger, Beklagte
Sie müssen beweisen, dass Ihnen das Grundstück gehört und dass der andere eingegriffen hat. Der andere muss beweisen, dass er dazu berechtigt war. Ist der Grenzverlauf strittig, müssen auch Sie die richtige Grenze nachweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Bei der Negatorienklage hat der Kläger sein Eigentum und den Eingriff des Beklagten, dieser hingegen die Berechtigung seines Eingriffs zu beweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kläger muss auch beweisen, dass sich der Beklagte als Eigentümer des vom Klagebegehren erfassten vermeintlich herrschenden Grundstücks ein Gebrauchsrecht anmaßt, ein solches also behauptet hat.OGH 4 Ob 162/19f, 24.09.2019
- Gegenstand der Behauptungs- und Beweislast des Klägers ist auch die richtige Grenze, weil nur danach Eigentum und Eingriff geprüft werden können. Ist der Verlauf der richtigen Grenze strittig, ist darüber als Vorfrage im streitigen Verfahren zu entscheiden.OGH 2 Ob 22/17z, 23.02.2017
- Den Servitutsberechtigten, der sich auf eine auf der ersteigerten Liegenschaft zu seinen Gunsten lastende, nicht verbücherte Servitut stützt, weil dem Erwerber Schlechtgläubigkeit anzulasten ist, trifft die Behauptungs- und Beweislast für alle das Aufrechtbleiben dieser Dienstbarkeit begründenden Tatsachen.OGH 5 Ob 281/08x, 10.02.2009
- Den Servitutsberechtigten, der sich auf eine auf der ersteigerten Liegenschaft zu seinen Gunsten lastende offenkundige, nichtverbücherte Servitut stützt, trifft, unabhängig davon, ob er den Ersteher mit Servitutenklage belangt oder von diesem mit Servitutenfreiheitsklage belangt wird, die Behauptungs- und Beweislast für alle das Aufrechtbleiben dieser Dienstbarkeit begründenden Tatsachen, insbesondere dass nach den im Zeitpunkt des Zuschlags gegebenen tatsächlichen Rang- und Belastungsverhältnissen die offenkundige Dienstbarkeit zu übernehmen war; Hier: Betrifft Rechtslage vor der EO-Novelle 2000.OGH 6 Ob 95/04w, 23.06.2005
- Wenn der ein Servitutsrecht behauptende Beklagte einen Titel nachzuweisen vermag, ist es Sache des Eigentumsfreiheitsklägers, eine dennoch vorliegende materielle Anspruchsvoraussetzung zur Begründung der Freiheit seines Eigentums nachzuweisen..OGH 6 Ob 80/98b, 10.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 50/25a, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 83/25z, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 64/25f, 24.06.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 102/23w, 26.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 51/22v, 21.04.2022
- OGH 5 Ob 60/20i, 30.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 110/20p, 20.10.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 48/17t, 24.08.2017
- OGH 1 Ob 226/16s, 20.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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