Wer muss mich über meine Pensionskasse informieren?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestimmung des § 19 PKG schafft keinen Anspruch der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gegen die Pensionskasse auf Herausgabe des Geschäftsplanes oder auf Einsichtnahme in diesen.OGH 9 ObA 76/18v, 27.02.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 38/20h, 29.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 76/18v, 27.02.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
PKG §19 Abs2; PKG §19 Abs4; PKG §19 Abs5c
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden die Pensionsansprüche auf eine Pensionskasse übertragen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Leistung nicht selbst zahlen. Er ist nur verpflichtet, mit der Pensionskasse eine Vereinbarung zu treffen, die ihr die zugesagten Leistungen ermöglicht. Nur diesen Anspruch können Sie gegen ihn durchsetzen.
Bei einer Pensionszusage, die eine bestimmte Leistung verspricht, endet mit dem Arbeitsverhältnis nicht nur die Pflicht zu Beiträgen, sondern auch die Pflicht des Arbeitgebers, Fehlbeträge nachzuschießen.