Darf die Bank etwas verlangen, wenn ich den Kredit früher zurückzahle?
günstig für Kreditnehmer betrifft Kreditnehmer, Konsumenten, Banken
Nur eingeschränkt. Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit mindestens zehn Jahren Laufzeit und bei hypothekarisch besicherten Krediten darf ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbart werden. Wirksam ist diese Vereinbarung aber nur für den Fall, dass Sie eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren und bei hypothekarisch gesicherten Krediten können die Parteien zwar ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Diese Vereinbarung ist aber nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine nach § 33 Abs 8 Z 1 oder 2 BWG vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Daraus folgt, dass § 16 Abs 4 VKrG dem Kreditnehmer im Ergebnis ein Wahlrecht dahin einräumt, ob er sofort tilgen und die Entschädigung in Kauf nehmen oder lieber die Kündigungsfrist einhalten möchte.OGH 6 Ob 17/16t, 27.06.2016
- Auch bei Verzicht des Kreditinstituts auf die Einhaltung der ehemals vereinbarten Kündigungsfrist können zusätzliche Entgelte verrechnet werden.OGH 6 Ob 17/16t, 27.06.2016
- Nach § 16 Abs 4 VKrG kann bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist vereinbart werden. Hält der Kreditnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung verlangen.OGH 6 Ob 17/16t, 27.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 21/18x, 29.05.2018, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 31/16f, 11.10.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
BWG §33 Abs8; VKrG §16; HIKrG §20
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