Bekomme ich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch Bearbeitungsgebühren zurück?
günstig für Bank betrifft Kreditnehmer, Konsumenten, Banken
Nein. Zahlen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurück, verringern sich nur die Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten. Einmalige Kosten wie Bearbeitungsgebühren, die den allgemeinen Aufwand abgelten, sind laufzeitunabhängig und müssen nicht anteilig erstattet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2021)
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Artikel 25 Abs 1 der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die vorsieht, dass sich im Fall der Ausübung des Rechts des Kreditnehmers, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen, die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten verhältnismäßig verringern, während es für laufzeitunabhängige Kosten an einer entsprechenden Regelung fehlt?
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Bearbeitungsgebühren, mit denen der allgemeine Aufwand abgegolten werden soll, abstrakt als einmalige und daher laufzeitunabhängige Kosten anzusehen sind.OGH 3 Ob 77/25g, 26.11.2025
- Hier: Bei Anwendung von § 20 Abs 1 HlKrG idF BGBl I 2015/135 unterliegen (nur) "laufzeitabhängige Kosten" der verhältnismäßigen Verringerung.OGH 10 Ob 6/23i, 25.04.2023
- Die Klausel widersprach nicht dem bei ihrer Verwendung und bis vor Schluss der Verhandlung erster Instanz in Geltung stehenden § 20 Abs 1 HIKrG aF (BGBl I 2015/135), der selbst nicht im Widerspruch zu Art 25 WIKrRL (RL 2014/17/EU) und dem dort vorgesehenen Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits stand.OGH 8 Ob 17/23t, 21.04.2023
- Hier: bis März 2020 verwendete Klausel, die bei Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen vorsah, dass laufzeitunabhängige Kosten/Entgelte bei vorzeitiger Rückzahlung nicht rückerstattet werden.OGH 8 Ob 17/23t, 21.04.2023
- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 9. Februar 2023, C-555/21, wie folgt geantwortet:<br/>Art 25 Abs 1 WiKrRL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits nur die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten umfasst, nicht entgegensteht.OGH 5 Ob 25/23x, 18.04.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 3 Ob 77/25g, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 25/23x, 18.04.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
HIKrG §20; RL 2014/17/EU - Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge Art25 Abs1
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