Gilt die Schiedsvereinbarung trotz Formfehlers noch?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Oberste Gerichtshof hat sich im Verfahren 7 Ob 236/05i, in dem einander dieselben Streitteile gegenüber standen, mit der hier zu entscheidenden Rechtsfrage auseinandergesetzt. Nach dieser Entscheidung heilt eine wegen Verletzung der Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO unwirksame Schiedsvereinbarung, wenn die klagende Partei im betreffenden Schiedsverfahren durch eine speziell bevollmächtigte Person vertreten wird.OGH 9 Ob 107/06k, 20.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 70/26i, 24.06.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 31
- ZPO § 577 · Anwendungsbereich
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Halten Sie eine vereinbarte Schlichtung nicht ein, so ist das kein Hindernis, das zur Zurückweisung der Klage führt. Es begründet aber den inhaltlichen Einwand, dass der Anspruch derzeit nicht eingeklagt werden kann.
Ein Schiedsgericht entscheidet anstelle des staatlichen Gerichts; ist es vereinbart, weist das Gericht die Klage wegen Unzuständigkeit zurück. Eine Schlichtungsstelle soll dagegen nur eine Einigung herbeiführen. Haben Sie eine verpflichtende Schlichtung nicht durchlaufen, wird Ihre Klage abgewiesen, weil der Anspruch noch nicht eingeklagt werden kann.