Wird meine Klage abgewiesen, wenn ich die Schlichtung übersprungen habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertraglich an das Verbandsregelwerk gebundener Profifußballer.OGH 8 Ob 56/19x, 27.06.2019
- Im Falle einer vereinbarten obligatorischen Schlichtung kann die Partei den Rechtsweg nur dann beschreiten, wenn sie die Schlichtungsstelle nicht nur angerufen hat, sondern auch an Versuchen zu einer gütlichen Einigung teilnimmt.OGH 8 ObA 28/08p, 02.09.2008
- Obligatorische Schlichtungsklauseln begründen den über Einwand wahrzunehmenden Mangel der Klagbarkeit beziehungsweise der Fälligkeit. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Schlichtungsklauseln in Vereinsstatuten, Kollektivverträgen und Versicherungsbedingungen enthalten sind, oder ob es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Schlichtungsverfahren handelt.OGH 4 Ob 54/06d, 23.05.2006
- Hier: § 94 ÄrzteG 1998.OGH 6 Ob 32/05g, 19.05.2005
- Dies gilt nicht nur bei vertraglich vereinbarten, sondern auch bei gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsklauseln, wenn die Folge der Unzulässigkeit des Rechtswegs nicht ausdrücklich angeordnet ist (so schon 6 Ob 11/60).OGH 6 Ob 32/05g, 19.05.2005
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- Bejaht man den absolut (zweiseitigen) zwingenden Charakter des allgemeinen Entlassungsschutzes nach § 106 ArbVG, dann vermag auch eine allfällige obligatorische Schlichtungsklausel, die die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, die "derzeitige Klagbarkeit" des Entlassungsschutzes, also die Einbringung einer Anfechtungsklage gegen den Arbeitgeber vor Ablauf der bloß einwöchigen Frist (§§ 105 Abs 4, 106 Abs 2, 107 ArbVG) nicht zu hindern.OGH 9 ObA 31/04f, 21.04.2004
- Die Klage ist daher nicht zurückzuweisen, sondern das Begehren meritorisch zu erledigen.OGH 1 Ob 300/00z, 17.08.2001
- Hier: SchiedsgutachtervertragOGH 6 Ob 574/87, 30.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 4 Ob 33/24t, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 19/23v, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 128/23d, 19.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 47/20g, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 113/16g, 20.04.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1432
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 240
- ZPO § 577 · Anwendungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Voraussetzungen für ein Verfahren müssen zwar vorliegen, es genügt aber, wenn sie erst im Lauf des Verfahrens eintreten. Fällt ein anfängliches Hindernis später weg, wird das Urteil deswegen nicht aufgehoben und die Klage nicht zurückgewiesen.
Nein. Ob Ihr Anspruch inhaltlich berechtigt ist, spielt für die Frage, ob der Rechtsweg offensteht, keine Rolle. Hält das Gericht Ihren Anspruch für unbegründet, weist es die Klage ab und nicht zurück.