Kann ich bei kleinen Beträgen zum Höchstgericht gehen?
betrifft Antragsteller, Rechtsmittelwerber, Parteien im Außerstreitverfahren
Geht es um weniger als 20.000 Euro und hat das Gericht zweiter Instanz den Weg zum Höchstgericht nicht zugelassen, so ist das Höchstgericht für Ihre Sache nicht zuständig. Es kann dann auch keinen mangelhaften Schriftsatz behandeln und weist ihn zurück.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Zur Entscheidung über die Zurückweisung eines nicht verbesserten Revisionskurses, der jedenfalls unzulässig ist, weil der Entscheidungsgegenstand an Geld oder Geldeswert insgesamt EUR 20.000,-- nicht übersteigt, das Rekursgericht nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG 2005 den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig erklärt (§ 59 Abs 1 Z 2 AußStrG) hat und eine Abänderung dieses Ausspruchs nicht erfolgt ist, ist der Oberste Gerichtshof funktionell nicht zuständig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verspäteter Revisionsrekurs.OGH 7 Ob 243/10a, 19.01.2011
- Hier: Verspätete Revision.OGH 7 Ob 257/08g, 27.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 3 Ob 96/25a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 18/20p, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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