Wann verweigert ein Gericht die Anwendung fremden Rechts?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Ehegatten
Diese Ausnahme ist eng zu handhaben. Es genügt nicht, dass das Ergebnis unbillig erscheint oder zwingenden österreichischen Vorschriften widerspricht; verletzt sein müssen Grundwertungen der Rechtsordnung. Außerdem muss das Ergebnis der Anwendung anstößig sein und ein ausreichender Bezug zum Inland bestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Weil die ordre-public-Klausel eine systemwidrige Ausnahme darstellt, wird allgemein sparsamster Gebrauch gefordert, eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebensowenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften. Gegenstand der Verletzung müssen vielmehr Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung sein. Zweite wesentliche Voraussetzung für das Eingreifen der Vorbehaltsklausel ist, dass das Ergebnis der Anwendung fremden Sachrechtes und nicht bloß dieses selbst anstößig ist und überdies eine ausreichende Inlandsbeziehung besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Prüfung der Kosten im Schiedsverfahren; Verstoß gegen den ordre public verneint.OGH 18 OCg 2/26g, 07.04.2026
- Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung über Kindesunterhalt ohne LuxusgrenzeOGH 3 Ob 7/23k, 15.03.2023
- Hier: Verneint für Ferntrauung nach iranischem Recht ohne Zweifel an der freien Willensentscheidung.OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022
- Hier: (keine) Aufhebung eines Schiedsspruchs.OGH 18 OCg 2/21z, 22.09.2021
- Hier: Vaterschaftsanerkanntnis auch bei nicht biologischer Abstammung fällt nicht unter ordre public-Klausel.OGH 6 Ob 7/20b, 25.06.2020
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- Hier: Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen.OGH 4 Ob 233/19x, 21.02.2020
- Beurteilungskriterium der ordre-public-Klausel sind die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung.OGH 3 Ob 13/19m, 19.11.2019
- Eine Judikaturwende bewirkte keine ordre public-Widrigkeit.OGH 4 Ob 230/18d, 25.04.2019
- Eine überlange Verfahrensdauer führt nicht dazu, dass die schlussendlich ergangene Entscheidung wegen Verstoßes gegen den ordre prublic unbeachtlich wäre.OGH 4 Ob 230/18d, 25.04.2019
- Zu bejahen wäre ein Verstoß gegen den ordre public also nur dann, wenn die Verfahrensrechte einer Partei in unerträglicher Weise beschnitten worden sind. Dafür ist stets das ausländische Verfahren als Ganzes und anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen.OGH 3 Ob 251/18k, 20.02.2019
- Es besteht auch keine Bindung, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedsstaats das Vorliegen eines ordre public-Verstoßes bejaht oder verneint hat.OGH 3 Ob 251/18k, 20.02.2019
- Hier: Unterschiedliche Publizitätsvorschriften bei Sicherungseigentum.OGH 3 Ob 249/18s, 23.01.2019
- Aufhebungsgrund des § 611 Abs 2 Z 2 ZPO nur verwirklicht, wenn Gehörverletzung im staatlichen Verfahren mit Nichtigkeit zu ahnden wäre oder wenn der Gehörentzug einem Nichtigkeitsgrund wertungsmäßig zumindest nahekommt.OGH 18 OCg 3/15p, 23.02.2016
- Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist eine besondere Ausprägung des verfahrensrechtlichen ordre public.OGH 8 Ob 28/15y, 24.03.2015
- Maßgebend ist das Ergebnis des Schiedsspruchs und nicht seine Begründung.OGH 2 Ob 22/14w, 18.02.2015
- Hier: Anerkennung eines kenianischen Gerichtsbeschlusses betreffend Vaterschaftsanerkenntnis; kein Widerspruch zu ordre public (§ 6 IPRG).OGH 2 Ob 238/13h, 27.11.2014
- Hier: Überschreitung der Prüfkompetenz durch das Berufungsgericht.OGH 9 Ob 27/12d, 24.04.2013
- Worin diese ausreichende Inlandsbeziehung liegt, kann nur im Einzelfall bestimmt werden. Anhaltspunkte sind etwa gewöhnlicher Aufenthalt, Geburt oder Eheschließung im Inland, oder die österreichische Staatsangehörigkeit. Je stärker die Inlandsbeziehung, desto weniger werden befremdliche Ergebnisse der Anwendung ausländischen Rechts hingenommen, und umgekehrt.OGH 3 Ob 186/11s, 12.10.2011
- Nach ständiger Rechtsprechung ist von der Anwendung der ordre‑public‑Klausel sparsamster Gebrauch zu machen, weil sie eine systemwidrige Ausnahme darstellt. Eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebenso wenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften. Gegenstand der Verletzung müssen vielmehr Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung sein.OGH 7 Ob 200/10b, 19.01.2011
- Die Unmöglichkeit der Adoption eines ausländischen Erwachsenen verstößt nicht schon per se gegen den ordre public.OGH 9 Ob 70/10z, 22.10.2010
- Hier: Aufhebung eines Schiedsspruchs nach § 595 Abs 1 Z 6 ZPO.OGH 9 Ob 53/08x, 20.08.2008
- Die „Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung" (ordre public) sind als Aufhebungsgrund äußerst sparsam einzusetzen:OGH 9 Ob 53/08x, 20.08.2008
- Nicht ausreichend ist es, dass das Recht oder Rechtsverhältnis selbst dem ordre public widerspricht, es muss auch die Durchsetzung für die inländische Rechtsordnung untragbar sein.OGH 3 Ob 221/04b, 26.01.2005
- Als vom ordre public erfasste Grundwertungen werden vor allem die tragenden Grundsätze der Bundesverfassung, aber auch des Strafrechts, des Privatrechts und des Prozessrechts verstanden werden müssen, wobei für die Vereinbarkeit nicht der Weg oder die Begründung, sondern das Ergebnis des Schiedsspruchs maßgeblich ist.OGH 3 Ob 221/04b, 26.01.2005
- Hier: Heilung der (Formunwirksamkeit) Unwirksamkeit der Anerkenntniserklärung durch Zeitablauf nach deutschen BGB.OGH 1 Ob 33/00k, 28.03.2000
- Eine Bestimmung des fremden Rechts ist nur dann nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führte, das mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar wäre (§ 6 IPRG). Schutzobjekt sind primär die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung und nicht subjektive Rechtspositionen von Inländern.OGH 1 Ob 33/00k, 28.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 58.
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 32/25a, 25.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 18 OCg 1/24g, 17.10.2024
- OGH 3Ob7/23k (3Ob8/23g), 15.03.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
- OGH 1 Ob 24/18p, 21.03.2018, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 595 · Sitz des Schiedsgerichts
- ZPO § 611 · Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
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