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Ersetzt ein Verbot im Grundbuch den Verzicht auf Widerruf?

günstig für Beschenkter betrifft Schenkende, Beschenkte, Erben, Liegenschaftseigentümer
Ja. Der Verzicht des Schenkers auf den Widerruf kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden, weil beides den Schenker in gleicher Weise bindet und ihn ebenso warnt. Ein bloßes Veräußerungsverbot ohne Belastungsverbot genügt dafür allerdings nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Der Widerrufsverzicht des Schenkers kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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