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Bekomme ich meine Anwaltskosten aus dem Behördenverfahren ersetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Bürger, Geschädigte, Unternehmer, Behörden
Über das hinaus, was Ihnen die Behörde selbst zugesprochen hat, können Sie die Kosten Ihrer Vertretung im Verfahren ersetzt bekommen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten dazu dienten, die Rechtswidrigkeit des behördlichen Vorgehens feststellen zu lassen, und dass sie zweckmäßig und angemessen waren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Über die vom UVS zugesprochenen Aufwendungen hinaus sind dem Amtshaftungskläger die Kosten seiner Vertretung vor dem UVS zu ersetzen, soweit diese Kosten zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der faktischen Amtshandlungen zweckmäßig und angemessen waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106806 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Nur wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Es muss sich um eine Rechtsposition handeln, die einen Vermögenswert hat, übertragbar ist und für den gedachten Zweck verwertet werden kann; und der Aufwand muss für eine zeitlich bestimmte einmalige Nutzung dieser Position gemacht worden sein. Beides zusammen soll verhindern, dass die Haftung uferlos wird.

günstig für Schädiger Grenzen des Rettungsaufwands

Ersetzt wird nur der Aufwand, den bei gleicher Lage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Maßstab ist also, was in dieser Situation vernünftig war. Übermäßiger Aufwand wird nicht ersetzt.

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