Bekomme ich meine Anwaltskosten aus dem Behördenverfahren ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertretungskosten einer (beantragten) mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht.OGH 1 Ob 226/20x, 23.03.2021
- Hier: Anwaltskosten, die aufgewendet werden um eine drohende Verwaltungsstrafe abzuwenden (Stundensatzvereinbarung ‑ AHK).OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Ein solcher Rettungsaufwand ist nur zu ersetzen, wenn er zweckmäßig und angemessen war. (unvermeidbare Verfahrenshandlungen)OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Die Entlohnung anwaltlicher Einzelleistungen in Vertretung eines Mandanten im Verfahren über eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt vor einem unabhängigen Verwaltungssenat wird jedenfalls ohne Unterschreitung der Angemessenheitsgrenze honoriert, wenn deren Ausmessung unter analoger Heranziehung der TP 3 B RATG erfolgt.OGH 1 Ob 315/99a, 14.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106806 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 7.
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 23/23y, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 22/23a, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 110/21a, 22.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 226/20x, 23.03.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1152
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Es muss sich um eine Rechtsposition handeln, die einen Vermögenswert hat, übertragbar ist und für den gedachten Zweck verwertet werden kann; und der Aufwand muss für eine zeitlich bestimmte einmalige Nutzung dieser Position gemacht worden sein. Beides zusammen soll verhindern, dass die Haftung uferlos wird.
Ersetzt wird nur der Aufwand, den bei gleicher Lage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Maßstab ist also, was in dieser Situation vernünftig war. Übermäßiger Aufwand wird nicht ersetzt.