Gilt die Abwälzung der Erhaltung auch im Vertragsformular?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in AGB oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, wird jedoch als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht gesehen.OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Eine Klausel in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum (EKZ), die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte EKZ auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend.OGH 7 Ob 93/12w, 28.11.2012
- Diese Erhaltungspflicht ist im Voraus unabdingbar, soweit nicht im Zeitpunkt der Vereinbarung eine Ausnahme vom Vollanwendungsbereich des MRG bestand.OGH 5 Ob 80/12v, 16.05.2012
- Hier: Teilanwendungsbereich des MRG.OGH 3 Ob 20/09a, 19.05.2009
- Während die Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und der Verkürzung über die Hälfte abbedungen werden kann, sind die nach § 3 MRG zu erfüllenden Pflichten relativ, nämlich zugunsten des Mieters zwingend ausgestaltet.OGH 5 Ob 17/09z, 24.03.2009
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- Außerhalb der in § 3 Abs 2 MRG genannten Arbeiten kann die Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB auch im Anwendungsbereich des MRG durch Vereinbarung auf den Mieter überwälzt werden.OGH 8 Ob 153/06t, 18.12.2006
- Bei der Regelung des § 1096 ABGB handelt es sich um dispositives Recht.OGH 9 Ob 15/05d, 04.05.2006
- Dies führt nicht zur Annahme eines atypischen Vertrags.OGH 3 Ob 324/04z, 30.06.2005
- Die Überwälzung der Erhaltungspflicht umfasst auch die Erneuerung durchaus schuldlos schadhaft gewordener Inventargegenstände.OGH 6 Ob 42/02y, 16.05.2002
- Auch hinsichtlich des notwendigen Aufwandes ist ein vertraglicher Ausschluss des Ersatzes zulässig, soweit eine von § 1096 ABGB abweichende Instandhaltungsregelung vereinbart werden kann.OGH 7 Ob 600/89, 15.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 29.
- OGH 3 Ob 169/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 37/22k, 31.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In Mietverhältnissen, die nur teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen und für die der Konsumentenschutz nicht gilt, darf Ihnen die Instandhaltung ab der Übergabe übertragen werden. Das gilt als Teil der Vereinbarung über den Mietzins und ist bei freier Zinsbildung zulässig. Angreifbar wäre eine solche Abrede nur wegen besonderer gesetzlicher Verstöße.
Bei Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht durch Vertrag abbedungen werden. Für Geräte wie Durchlauferhitzer, Elektroboiler oder Thermen gilt das nicht. Wurde deren Reparatur oder Erneuerung im Vertrag auf Sie überwälzt, ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.