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Muss ich für mein volljähriges Kind unbegrenzt Sozialhilfekosten zahlen?

günstig für Eltern betrifft Eltern, volljährige Kinder, Sozialhilfeträger, Unterhaltspflichtige
Nein. Die im niederösterreichischen Sozialhilfegesetz vorgesehene Obergrenze für den Kostenbeitrag von Eltern volljähriger Kinder gilt zu Ihren Gunsten auch dann, wenn der Sozialhilfeträger den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch geltend macht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Die in § 35 Abs 3 letzter Satz NÖ SHG angeordnete Begrenzung der Kostenbeitragspflicht von Eltern volljähriger Kinder ist zu deren Gunsten auch dann zu beachten, wenn der Sozialhilfeträger den gemäß § 42 Abs 1 NÖ SHG auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch nach § 231 ABGB geltend macht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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