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Kann ich etwas tun, wenn mein Rekurs zurückgewiesen wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien, Rechtsmittelwerber
Ja, Sie können dagegen vorgehen. Seit 2024 gilt dieses Rechtsmittel aber als Revisionsrekurs: Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nur, wenn eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zu klären ist. Bis dahin stand der Rechtssatz dafür, dass ein solches Rechtsmittel ohne diese zusätzliche Hürde zulässig ist.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 4 Ob 3/24f, 25.06.2024 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (88 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Der Rekurs gegen einen die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ablehnenden Zurückweisungsbeschluß - hier wegen vermeintlicher Rechtsmittelverspätung - ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 88.

Im Gesetz

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