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Kann ein schwerer Fehler nach Rechtskraft noch aufgegriffen werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Sobald eine Entscheidung formell rechtskräftig ist, kann ein besonders schwerer Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens vom Rekursgericht nicht mehr aufgegriffen werden. Die Rechtskraft schließt das aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Durch den Eintritt der formellen Rechtskraft wird die Wahrnehmbarkeit einer allfälligen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz durch das Rekursgericht ausgeschlossen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 14.

Im Gesetz

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