Kann ein schwerer Fehler nach Rechtskraft noch aufgegriffen werden?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Sobald eine Entscheidung formell rechtskräftig ist, kann ein besonders schwerer Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens vom Rekursgericht nicht mehr aufgegriffen werden. Die Rechtskraft schließt das aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Durch den Eintritt der formellen Rechtskraft wird die Wahrnehmbarkeit einer allfälligen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz durch das Rekursgericht ausgeschlossen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 6 Ob 188/25b, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 53/25k, 11.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
- AußStrG Art. 16
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 26 · Gemeinschaftsordnung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 477
- ZPO § 503
- ZPO § 520
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