Wer zahlt die Kosten, wenn das Gericht das Verfahren aufhebt?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Antragsgegner
Hebt der Oberste Gerichtshof die Entscheidung der zweiten Instanz auf, weil ein Rechtsmittel verspätet war, und hat keine Partei darauf hingewiesen, trägt jede Seite ihre eigenen Kosten. Die Kosten beider Rechtsmittelverfahren werden also gegeneinander aufgehoben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Wird die zweitinstanzliche Entscheidung (wegen eines verspätet eingebrachten Rekurses) vom Obersten Gerichtshof von Amts wegen als nichtig aufgehoben und wurde auf diese Verspätung von keiner der Parteien hingewiesen, so sind die Kosten der Parteien im Rekurs- und im Revisionsrekursverfahren gegenseitig aufzuheben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichtigkeit des Berufungsverfahrens.OGH 17 Ob 10/19y, 05.09.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 121/17f, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 57/17v, 23.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Kosten bei aufgehobenem Verfahren
Verfahrensrecht · Kosten bei aufgehobener Entscheidung
Verfahrensrecht · Kosten nach Abänderung des Urteils
Verfahrensrecht · Neuberechnung der Prozesskosten
Verfahrensrecht · Aufgeschobene Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren