Muss ich mein Vermögen für den Kindesunterhalt ertragreich anlegen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Für die Unterhaltsberechnung wird nicht nur auf das gerechnet, was Sie verdienen, sondern auch auf das, was Sie erzielen könnten. Das gilt auch für Vermögen: Wer einen Verkaufserlös ertraglos anlegt oder in aufwendige Bauten steckt, kann so behandelt werden, als hätte er ihn erfolgversprechend angelegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Eine solche Anspannung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Unterhaltspflichtige erhebliche Teile eines Verkaufserlöses ertraglos in luxuriöse Aufwendungen eines Hausbaus investiert hat. Der Anspannungsgrundsatz ist nicht auf das Einkommen beschränkt. Der Unterhaltspflichtige, der sein Vermögen ertraglos angelegt, kann auf eine erfolgversprechende Anlageform eines Verkaufserlöses angespannt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anspannung verneint, weil die Verwendung des Vermögens (zweckgebundene Ausgleichszahlung) der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage des Unterhaltspflichtigen (PKW zur beruflichen Nutzung) sowie der (Wieder-)Anschaffung im Aufteilungsverfahren verloren gegangener langlebiger Wirtschaftsgüter (Gartengestaltung) diente.OGH 3 Ob 172/16i, 23.11.2016
- Der Unterhaltspflichtige ist daher auf die zumutbarerweise erzielbaren Vermögenserträgnisse anzuspannen. Kapital ist somit unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend anzulegen.OGH 10 Ob 57/08t, 27.01.2009
- Der Unterhaltspflicht sind zumindest jene Vorteile zu Grunde zu legen, die der Unterhaltspflichtige bei (vorübergehender) Inanspruchnahme einer billigeren Wohnmöglichkeit erlangt hätte.OGH 1 Ob 2/02d, 29.01.2002
- Hier: Kauf einer luxuriösen Wohnung.OGH 1 Ob 2/02d, 29.01.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 3 Ob 192/22i, 15.12.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 85/21t, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 206/20k, 07.01.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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