Muss ich für Unterhalt mein Vermögen angreifen?
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 6/21g, 18.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Unterhalt von Ihrem Ehepartner bekommen, werden auch Ihre eigenen Erträge aus Ihrem Vermögen berücksichtigt. Das gilt vor allem dann, wenn diese Erträge schon bisher für den gemeinsamen Lebensunterhalt verwendet wurden. Sie fließen in die Berechnung des Unterhalts ein.
Nein. Wenn Sie den angemessenen Unterhalt aus Ihrem Einkommen decken können, müssen Sie Ihre Liegenschaft nicht vermieten oder verpachten. Eine solche Anspannung ist von Gesetzes wegen nicht geboten.