Zum Inhalt springen

Wer zahlt, wenn unklar ist, ob der Unfallgegner versichert war?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Versicherer, Fachverband
Ihre Entschädigung darf sich nicht verzögern, nur weil strittig ist, ob eine Haftpflichtversicherung einzutreten hat. Ist Ihr Anspruch berechtigt, leistet zunächst der Fachverband. Stellt sich später heraus, dass zum Unfallszeitpunkt doch Versicherungsschutz bestand, holt er sich das Geld beim Versicherer zurück.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Befriedigung des Geschädigten darf nicht dadurch verzögert werden, dass strittig ist, ob ein Haftpflichtversicherer für den Schaden einzutreten hat (etwa weil unklar ist, ob zum Unfallszeitpunkt Versicherungsdeckung bestand). In einem solchen Fall hat - bei berechtigtem Schadenersatzanspruch des Geschädigten - zunächst der beklagte Fachverband zu leisten. Bestand im Unfallszeitpunkt doch Versicherungsdeckung, kann er sich infolge der in § 7 leg cit normierten Legalzession beim Haftpflichtversicherer regressieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

VerkehrsopferschutzG §2 Abs3; VerkehrsopferschutzG §7; VOEG §4

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigene Klärung der Reparaturwürdigkeit

Ja. Haben Sie das Geld für die Behebung oder können Sie es leicht beschaffen, dürfen Sie nicht untätig bleiben, wenn der Schädiger oder sein Versicherer offenbar grundlos zögert. Sie müssen dann selbst ohne Verzug klären lassen, ob sich eine Reparatur lohnt, und danach handeln.

günstig für Schädiger Abfindung ohne Kenntnis vom Forderungsübergang

Haben Sie sich als Ersatzpflichtiger bereits mit dem Geschädigten verglichen und wussten Sie damals nichts von der Zahlung der Kaskoversicherung, müssen Sie nicht noch einmal an diese Versicherung zahlen. Dass Sie davon hätten wissen können, genügt nicht. Es kommt auf Ihre tatsächliche Kenntnis an.

Verwandte Fragen

Versicherung · Ersatz bei nicht versichertem Schädiger
Schadenersatz · Vorrang des Arbeitgebers beim Verdienstentgang
Versicherung · Übergang der Ansprüche auf den Versicherer
Versicherung · Rückgriff des Haftpflichtversicherers
Versicherung · Verteilung einer zu geringen Deckungssumme