Bekomme ich Ersatz, wenn ich meine Eltern nicht mehr pflegen kann?
günstig für Geschädigterbetrifft Geschädigte, Unfallopfer, pflegende Angehörige, Schädiger
Ja, wenn insgesamt genügend Umstände dafür sprechen, dem Schädiger diesen Ersatz zuzurechnen. Dass Sie Ihre Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in deren eigenem Haus gepflegt haben, spricht nicht dagegen. Weil die Pflicht zum Beistand unter nahen Angehörigen schon im Gesetz steht, liegt der Anspruch sogar näher als bei bloßem Zusammenleben.
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 24.06.2021
(1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Für den Ersatz von Pflegeleistungen, die der Kläger seinen pflegebedürftigen Eltern in Folge des Unfalls nicht erbringen konnte, müssen insgesamt hinreichende Zurechnungsmomente vorhanden sein, die eine Verpflichtung des Schädigers zur Leistung von Schadenersatz sachgerecht erscheinen lassen. Der alleinige Umstand, dass der Kläger seine Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in einem von ihnen alleine bewohnten Haus pflegte, steht dem Zuspruch von Schadenersatz nicht entgegen. Da sich die (grundsätzliche) Verpflichtung zur Beistandsleistung aus dem Gesetz ergibt, liegt die Bejahung des Anspruchs sogar näher als bei einer bloßen Haushaltsgemeinschaft ohne eine auch familienrechtlich anerkannte Nahebeziehung.
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.
günstig für Schädiger Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige
Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.