Geht es in Grundbuchsachen immer um Geld oder Vermögen?
betrifft Antragsteller, Grundeigentümer, Banken
Ja. Der Gegenstand einer Entscheidung in Grundbuchsachen ist grundsätzlich vermögensrechtlicher Natur. Davon hängt ab, welche Regeln für den Wert des Entscheidungsgegenstandes und damit für die weiteren Schritte gelten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Der Entscheidungsgegenstand in Grundbuchssachen ist grundsätzlich vermögensrechtlicher Natur.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 5 Ob 206/21m, 30.11.2021, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 196/16h, 22.11.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 137/16g, 25.08.2016
Genannte Normen
AußStrG 2005 §59 Abs2
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