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Bin ich Partei, wenn mich die Entscheidung nur mittelbar trifft?

betrifft Beteiligte, Gesellschafter, Angehörige, Antragsteller
Sie sind nur dann unmittelbar betroffen, wenn die geplante Entscheidung Ihre Rechte oder Pflichten selbst verändert, ohne dass dafür noch eine weitere Entscheidung nötig wäre. Wirkt sich die Entscheidung auf Sie nur mittelbar aus, begründet das keine Parteistellung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die in Aussicht genommene Entscheidung Rechte oder Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Reflexwirkungen allein reichen nicht aus, eine materielle Parteistellung zu begründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2; GmbHG §41; GmbHG §42

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