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Muss ich mich auf mein Vertrauen ins Grundbuch selbst berufen?

günstig für Erwerber betrifft Käufer, Grundeigentümer, Erwerber, Servitutsberechtigte
Ja. Wer im Vertrauen auf das Grundbuch erworben hat, wird gegenüber einem ersessenen, aber nicht eingetragenen Recht geschützt. Das Gericht beachtet diesen Schutz jedoch nicht von selbst; Sie müssen sich als Erwerber ausdrücklich darauf berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.12.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Auf die Bestimmung des § 1500 ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Der Erwerber muss darauf berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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