Verliere ich mein Wegerecht, wenn das Grundstück verkauft wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (23 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1984)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Erwerb im Vertrauen auf das Grundbuch macht eine vollendete Ersitzung wirkungslos, es sei denn, die nicht verbücherte Dienstbarkeit ist für den Erwerber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Einverleibungsgesuchs offenkundig.OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025
- Darauf ist nur Bedacht zu nehmen, wenn sich der Erwerber der Liegenschaft darauf beruft.OGH 1 Ob 37/19a, 03.04.2019
- Eine nicht verbücherte, nicht offenkundige Dienstbarkeit erlischt durch den gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstücks und entsteht nicht allein durch die Untätigkeit des Erwerbers wieder. Eine (allenfalls inhaltsgleiche) Dienstbarkeit kann nur neu begründet werden, sei es durch Ersitzung oder auch im Wege einer Vereinbarung, allenfalls auch durch konkludentes Verhalten (§ 863 ABGB).OGH 1 Ob 116/09d, 06.07.2009
- Hier: Das Wissen des bisherigen Alleineigentümers geht nicht zu Lasten der übrigen Miteigentümer, weil der bisherige Alleineigentümer durch die zu Gunsten des in seinem Alleineigentum verbleibenden Grundstücks begründete Dienstbarkeit begünstigt würde.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
- Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zeitpunkt sowohl des Vertragsabschlusses als auch des Einverleibungsgesuchs der Erwerber. Die nachträgliche Kenntnis ist hingegen für die Frage der Gutgläubigkeit nicht relevant.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
- Der Erwerb im Vertrauen auf das Grundbuch macht eine vollendete Ersitzung wirkungslos.OGH 7 Ob 95/03a, 07.05.2003
- Dienstbarkeiten, die der Erwerber weder kannte noch kennen musste und die auch nicht offenkundig sind, wirken nicht gegen den Erwerber der dienenden Liegenschaft.OGH 3 Ob 67/02b, 26.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012151 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 228/21i, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 36/17b, 25.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Nein, das genügt nicht. Wenn die Rechtslage nicht völlig geklärt ist und Sie sich mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers zufriedengeben, ohne selbst weiter aufzuklären, handeln Sie fahrlässig. Schon die Kenntnis einer ungeklärten Rechtslage genügt für den Vorwurf.